Balkonkraftwerk anmelden – Das gilt ab 2024
Mit einem Balkonkraftwerk hast du die Möglichkeit, deine Stromkosten deutlich zu reduzieren und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Bevor du es jedoch in Betrieb nehmen kannst, ist es notwendig, dein Balkonkraftwerk anzumelden.
Glücklicherweise ist dieser Vorgang für die meisten Privatpersonen sehr unkompliziert und verursacht keinen erheblichen administrativen Aufwand. Die Registrierung deines Balkonkraftwerks sollte daher kein Hindernis für deine Entscheidung darstellen.
Bitte beachte: Dieser Leitfaden bietet eine Zusammenfassung der aktuellen Vorschriften und Verpflichtungen und stellt keine rechtlich bindende Auskunft dar!
Inhaltsverzeichnis
Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden – so geht’s
Ist dein Balkonkraftwerk mit dem Stromnetz verbunden und kann Strom in dieses einspeisen, musst du es immer im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Dies gilt auch dann, wenn du nicht vorhast, tatsächlich Strom einzuspeisen – die Möglichkeit allein genügt.
Folge diese Schritte, um dein Balkonkraftwerk ganz einfach im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur anzumelden:
- Benutzerkonto erstellen: Lege ein Benutzerkonto im MaStR-Webportal an. Wähle die Option “Steckfertige Solaranlage” am Anfang des Anmeldeprozesses aus.
- Betreiber anmelden: In diesem Schritt registrierst du dich als Betreiber deines Balkonkraftwerks.
- Balkonkraftwerk registrieren: Gebe die technischen Daten deines Balkonkraftwerks, wie Modulleistung und Standort, sowie das Datum der Inbetriebnahme ein.
- SEE-Nummer eintragen: Nach der Registrierung erhältst du eine 12-stellige SEE-Nummer, die als Nachweis der Registrierung dient und im Kundenportal eingetragen werden muss.
Wichtig: Du hast bis zu einem Monat nach der Inbetriebnahme Zeit, deine Stecker-Solaranlage anzumelden. Versäumst du diese Frist, können erhebliche Geldstrafen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro drohen!
“Solarpaket I”: Neuregelung für Balkon-Solaranlagen
In Deutschland war es noch nie so einfach, von einem Balkonkraftwerk zu profitieren! Mitte Mai 2024 sind die Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die der Bundestag mit dem "Solarpaket I" gebilligt hat, um den Ausbau von PV-Anlagen und Balkonkraftwerken zu beschleunigen.
Das neue Gesetzespaket macht es noch einfacher, eine Balkonanlagen in Betrieb zu nehmen. Diese sind die wohl relevantesten Neuerungen:
1. Keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber
Nach der Gesetzesänderung reicht eine Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister. Du musst dich nicht mehr um die Anmeldung beim Netzbetreiber kümmern, da dieser Schritt künftig von der Bundesnetzagentur automatisch ausgeführt wird.
Ein Wechsel des Stromzählers ist außerdem nicht erforderlich, solange nur ein Balkonkraftwerk an diesen angeschlossen ist. So kannst du an eine normalen Steckdose dein Balkonkraftwerk anschließen.
2. 800 Watt Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke
Die bisherige 600-Watt-Bagatellgrenze bei der Wechselrichterleistung wurde auf 800 W angehoben, wobei du Solarmodule mit einer Gesamtleistung von 2000 W an diesen anschließen darfst. So kannst du den Wechselrichter deiner Balkonanlage leistungsstärker einstellen und mehr Strom einspeisen.
3. Vereinfachung der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat einen großen Schritt genommen, um die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) zu erleichtern sowie zu entbürokratisieren - künftig werden für die Anmeldung nur noch fünf Angaben benötigt anstelle der bisherigen zwanzig:
- Datum der Inbetriebnahme
- Anzahl der Solarmodule
- Gesamtleistung der PV-Module
- Wechselrichterleistung
- Zählernummer
Anmeldepflicht von Balkonkraftwerken bei Netzeinspeisung
Wenn du eine Vergütung für die Netzeinspeisung von Strom aus deinem Balkonkraftwerk erhalten möchtest, wird der Prozess ein bisschen komplexer. In diesem Fall musst du im Grunde dieselben Anforderungen erfüllen wie bei der Anmeldung einer PV-Anlage für Eigenheime. Das bedeutet unter anderem, dass der Anschluss deiner Mini-Solaranlage an das Stromnetz ausschließlich von einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektriker durchgeführt werden darf.
Erteilt dein Netzbetreiber die Genehmigung, so darfst du dann dein Balkonkraftwerk unter Aufsicht eines Solarteurs und/oder eines Vertreters des Netzbetreibers in Betrieb nehmen. Dabei wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt, das du anschließend an den Netzbetreiber sendest.
Zusammen mit der Bestätigung der Anmeldung im Marktstammdatenregister ist dieses Protokoll die Voraussetzung für die Auszahlung deiner Einspeisevergütung.
Balkonkraftwerke im Mehrfamilienhaus
Mieter haben einen Anspruch auf Duldung, sodass Vermieter ihnen die Nutzung eines Balkonkraftwerks nur noch aus triftigen Gründen verweigern dürfen. Dies hat der Bundestag Anfang Juli 2024 beschlossen.
Sofern der Mietvertrag nichts anderes vorsieht, ist die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nur in bestimmten Fällen erforderlich, beispielsweise wenn bauliche Veränderungen notwendig sind.
Als Wohnungseigentümer kann dir die Eigentümergemeinschaft den Betrieb eines Balkonkraftwerks untersagen. Diese Regelung wird derzeit jedoch überprüft und könnte bald aufgehoben werden.
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