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PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer? Alles zum Nullsteuersatz!

Stell dir vor, du könntest beim Kauf deiner eigenen Photovoltaik-Anlage auf einen Schlag 19 % des Bruttokaufpreises sparen!

Genau das hat die Bundesregierung mit dem Nullsteuersatz im Jahre 2023 möglich gemacht.

Denn möchtest du als privater Betreiber deine eigene PV-Anlage anschaffen, kannst du dir in vielen Fällen die Mehrwertsteuer komplett sparen!

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet der Nullsteuersatz?
  2. Wer kann vom Nullsteuersatz profitieren?
  3. Wie funktioniert der Nullsteuersatz bei Solarspeicher24?
  4. Was mache ich, wenn mir hinterher auffällt, dass ich nicht nullsteuerberechtigt bin?
  5. Welche Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen gibt es sonst noch?

Nullsteuer für Photovoltaik

Was bedeutet der Nullsteuersatz?

Der Nullsteuersatz bedeutet, dass du als privater Betreiber in vielen Fällen deine eigene Photovoltaik-Anlage ohne Mehrwertsteuer kaufen kannst. Genauer gesagt wird die Mehrwertsteuer auf der Rechnung mit 0 % angegeben, sodass du sie dir nicht einmal erstatten lassen musst.

Verglichen mit dem Bruttopreis, der davor für private Käufer maßgeblich war, verringert sich mit der Nullsteuer dein effektiver Kaufpreis um einen Schlag um die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %!

Die Nullsteuer kann sowohl für Eigenheim- und Balkonkraftwerk-Komplettsets als auch für einzelne Komponenten angewendet werden, die für den Betrieb einer PV-Anlage benötigt werden. Dazu gehören unter anderem Solarmodule, Wechselrichter und Stromspeicher.

Zu den Komplettsets

Wer kann vom Nullsteuersatz profitieren?

Vereinfacht gesprochen musst du folgende Voraussetzungen erfüllen, damit du die Nullsteuer in Anspruch nehmen kannst:

  • Du bist als Käufer gleichzeitig Betreiber der PV-Anlage
  • Die Photovoltaik-Anlage ist für ein Wohnhaus, eine Wohnung oder ein öffentliches Gebäude, das dem Gemeinwohl dient, bestimmt
  • Die Bruttoleistung der Anlage liegt bei unter 30 kWp

Darunter fallen Hausdach-PV-Anlagen und Balkonkraftwerke für die meisten privaten Betreiber.

Mobile Solaranlagen wie beispielsweise für das Wohnmobil sind allerdings nicht abgedeckt, da sie die zweite Voraussetzung nicht erfüllen. Hier bleibst du als privater Käufer weiterhin mehrwertsteuerpflichtig.

Die Bestimmungen im exakten Wortlaut:

  • Die Lieferungen von Solarmodulen erfolgt an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, des Speichers, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
  • Betreiber der Photovoltaikanlage sind die natürlichen Personen, juristischen Personen oder Personenzusammenschlüsse, die dem Grunde nach zum Leistungszeitpunkt als Betreiber im MAStR (Marktstammdatenregister) registrierungspflichtig sind. Die tatsächliche Registrierung im MAStR (z. B. im Falle von Balkonkraftwerken) ist für die Betreibereigenschaft nicht maßgeblich.
  • Du erbringst uns gegenüber den Nachweis, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Dazu ist es ausreichend, wenn du als Erwerber schriftlich erklärst, dass du Betreiber der Photovoltaikanlage bist und es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MAStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.

Wie funktioniert der Nullsteuersatz bei Solarspeicher24?

Hast du dich vergewissert, dass du bzw. deine PV-Anlage für den Nullsteuersatz in Frage kommt, gehst du ganz einfach wie folgt vor:

  • Du legst deine gewünschten Produkte ganz normal in den Warenkorb und gehst zum Checkout
  • Im Checkout setzt du den Haken für die Berechtigung der umsatzsteuerfreien Lieferung nach § 12 Abs. 3 UstG
  • Die Preise werden nun automatisch angepasst – dabei werden alle Produkte im Warenkorb berücksichtigt, die für die Nullsteuer in Frage kommen
  • Durch das Akzeptieren unserer AGB bestätigst du, dass du die Voraussetzungen nach §12 Abs. 3 UstG für die Anwendung des Steuersatzes von 0% erfüllst

Was mache ich, wenn mir hinterher auffällt, dass ich nicht nullsteuerberechtigt bin?

Stellst du nach dem Kauf fest, dass du für die Nullsteuer doch nicht in Frage kommst, dann sende uns bitte eine Mail an info@solarspeicher24.de.

Dies kann auch bei einer Außenprüfung festgestellt werden.

In beiden Fällen musst du die nicht bzw. zu wenig entrichtete Mehrwertsteuer nachträglich an uns abführen.

Welche Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen gibt es sonst noch?

Die Nullsteuer macht Photovoltaik-Anlagen für mehr Menschen erschwinglich und erleichtert es dir damit, deinen Traum von einer eigenen Photovoltaik-Anlage zu erfüllen.

Daneben stehen dir in vielen Fällen zusätzlich noch viele weitere Förderungsmöglichkeiten wie Kredite und eine Einspeisevergütung offen. Erfahre alles darüber in unserem Artikel:

Zur Photovoltaik-Förderung

Photovoltaik kann sich insgesamt sehr lohnen und dir über einen langen Zeitraum massive Gewinne erwirtschaften. Erfahre mehr dazu inkl. Beispielrechnungen in unserem Artikel Kosten einer Solaranlage.

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