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Photovoltaik für Mieter: Alle Infos im Überblick

Obwohl Photovoltaik-Anlagen häufig mit Eigenheimen in Verbindung gebracht wird, ist auch Photovoltaik für Mieter eine legitime Option mit vielen Vorteilen – sowohl für Mieter als auch Vermieter.

Als Mieter kannst du mit günstigem Solarstrom deine Stromrechnung drastisch reduzieren. Bist du Vermieter, besteht für dich die Möglichkeit, über den Verkauf von Solarstrom an Mieter zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Im Folgenden zeigen wir zwei verschiedene Möglichkeiten für PV für Mieter auf, bei denen Vermieter, respektive Mieter selbst aktiv werden können, um von den Vorzügen von grünem, günstigen Solarstrom zu profitieren.

Inhalt

PV für Mieter

Solarstrom für Mieter Möglichkeit 1: Mieterstrom

Mieterstrom bedeutet, dass Vermieter Solarstrom, der aus nachhaltigen Quellen direkt am Mietobjekt erzeugt wird, direkt an ihre Mieter verkaufen.

Dadurch können Mieter deutlich niedrigere Strompreise erzielen. Auf der anderen Seite bekommen Vermieter die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen durch den Verkauf von Solarstrom zu erhalten, zumal es vom Bund unter bestimmten Voraussetzungen gefördert wird.

Theoretisch kann Mieterstrom auch aus anderen Quellen wie Photovoltaik erzeugt werden, doch das ist selten. Außerdem steht die staatliche Förderung nur für Mieterstrom aus PV-Anlagen offen.

Wie funktioniert Mieterstrom?

An sich ist Mieterstrom sehr einfach. Hast du als Vermieter eines Wohnobjekts eine für Solarmodule geeignete Dachfläche, kannst du dort erzeugten Solarstrom direkt an deine Mieter verkaufen.

Der Strombedarf, der nicht durch den Solarstrom gedeckt werden kann, wird weiterhin über das allgemeine Stromnetz bezogen. Überschüssiger Solarstrom, der nicht verbraucht wird, kann umgekehrt gegen eine Vergütung in das Stromnetz eingespeist werden.

Für dich als Vermieter bedeutet Mieterstrom eine zusätzliche Einnahmequelle, die in der Regel deutlich größer ist als durch die reine Stromeinspeisung, und für dich als Mieter in der Regel deutlich günstigeren Strom.

Eine Regelung kann theoretisch individuell zwischen Mietern und Vermietern getroffen werden, sofern sich diese an geltende Gesetze hält.

Komplizierter wird es hingegen, wenn du als Vermieter zusätzlich die Mieterstromförderung erhalten möchtest, mit der der Bund den Mieterstrom zusätzlich attraktiver macht.

Um die Mieterstromförderung zu erhalten, gelten bestimmte Bedingungen. Diese sind hier gelistet, du findest sie aber auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Geförderter Mieterstrom im Vergleich zu anderen Mieterstrom-Modellen


Geförderter Mieterstrom
Andere Mieterstrom-Modelle
nur aus Solaranlagen mit max. 100 kWpSolaranlagen, KWK-Anlagen, BHKW, Kleinwindanlagen möglich
nicht erlaubt ist eine Vertragskopplung mit dem Mietvertrag (spezielle Ausnahmen siehe FAQ)kein Vertragskopplungsverbot; freie Vertragsgestaltung nach AGB-Recht
Strompreis darf 90% des im jeweiligen Netzgeite geltenden Grundversorgungstarif nicht überschreitenfreie Preisgestaltung
maximale Vertragslaufzeit bei Abschluss: 1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung möglichfreie Vertragsgestaltung
maximale Kündigungsfrist: 3 Monatefreie Vertragsgestaltung
Rechtliche Grundlagen: § 42a EnWG, §§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 3, 23c EEG 2021Energiewirtschaftliche und zivilrechtliche Rahmenbedingungen

Quelle: Bundesnetzagentur

Das oft größte Hindernis betrifft die Messung des gelieferten Stroms und die Abrechnung mit den Mietern. Kompliziert wird es auch dann, wenn einzelne Mietparteien innerhalb eines Mehrfamilienhauses sich gegen den Mieterstrom entscheiden.

Es gibt verschiedene Lösungen mit individuellen Vor- und Nachteilen, über die du dich bei einem Dienstleister für Mieterstrom informieren kannst. Diese Dienstleister können im Prinzip den gesamten Verwaltungsaufwand für dich übernehmen.

Du musst zwar im Gegenzug den Gewinn mit ihnen teilen, dennoch ist diese Lösung für viele Vermieter die attraktivste, da die spezialisierten Dienstleister mit der Verwaltung innig vertraut sind und damit den Vermietern einen großen Mehraufwand ersparen.

Durch eine Gesetzesnovelle können nun Vermieter nun auch dann von der Mieterstromförderung profitieren, wenn sie einen Dienstleister für die Abwicklung beauftragen. Dies war davor nicht möglich.

Wann ist Mieterstrom sinnvoll?

Wird dir als Mieter Mieterstrom angeboten, profitierst du in den meisten Fällen davon. Für dich fällt nur wenig zusätzlicher bürokratischer Aufwand an, dafür kannst du von zumeist deutlich niedrigeren Strompreisen profitieren.

Nimmt dein Vermieter die Mieterstromförderung in Anspruch, darf der Strompreis beispielsweise höchstens 90 % des Grundversorgungstarifs betragen, oft liegt er aber noch darunter. Wir raten dir jedoch, dich in jedem Fall über die Strompreise bei dir vor Ort zu erkundigen, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.

Denkst du als Vermieter darüber nach, deinen Mietern Mieterstrom anzubieten, kommt es bei der Bewertung stark darauf an, wie groß die verfügbare Dachfläche ist, wie diese ausgerichtet ist und wie viele Wohneinheiten du mit Strom beliefern kannst.

Generell ist nur ein kleiner Gebäudebestand von Mehrfamilienhäusern in Deutschland für das profitable Angebot von Mieterstrom geeignet, da bei den meisten nicht genug Dachfläche verfügbar ist.

Auch hier kannst du einen spezialisierten Dienstleister um eine genauere Einschätzung bitten, die ohnehin nur im Einzelfall erfolgen kann.

Unter den richtigen Voraussetzungen kann sich Mieterstrom als Einnahmequelle aber lohnen, insbesondere im Vergleich zur mittlerweile eher mageren Einspeisevergütung.

Allerdings: Speist du den gesamten PV-Strom ins Netz ein, liegt die Einspeisevergütung höher als bei einer bloßen Überschusseinspeisung. Die geltenden Sätze findest du in unserem Artikel zu den Fördermöglichkeiten für PV.

Welche Vor- und Nachteile hat Mieterstrom?

Vorteile

  • In der Regel für Mieter deutlich niedrigere Strompreise
  • Spezielle Mieterstromförderung durch den Bund
  • Zusätzliche Einnahmemöglichkeit für Vermieter
  • Höheres Einnahmepotenzial als durch reine Netzeinspeisung

Nachteile

  • Für Vermieter gerade bei Inanspruchnahme der Förderung hoher Verwaltungsaufwand (der jedoch von Dienstleistern übernommen werden kann)
  • Lohnt sich in der Regel erst bei vielen Mietparteien und großer Dachfläche mit günstiger Ausrichtung (je direkter nach Süden, desto besser)
  • Werden mehr als 10 % der Gesamteinkünfte aus dem Stromverkauf erzielt, wird Gewerbesteuer fällig

Mieterstrom

PV für Mieter Möglichkeit 2: Mini-Solaranlage

Die zweite Möglichkeit für Mieter, günstigen Solarstrom zu beziehen und damit bei der Stromrechnung zu sparen, ist eine eigene Mini-Solaranlage. In der Regel sind Balkonkraftwerke hierfür am besten geeignet.

Als Mieter kannst du damit deinen eigenen Solarstrom erzeugen. In den letzten Jahren hat die Bundesregierung dafür viele bürokratische Hürden abgebaut, sodass eine eigene Mini-Solaranlage mittlerweile für die meisten Mieter profitabel ist, solange du einen geeigneten Ort mit genügend Sonneneinstrahlung für die Solarmodule hast.

Wie funktioniert es?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Solaranlage, die in der Regel auf (derzeit) 600 W Leistung begrenzt ist. Du benötigst hierfür nur wenige Solarmodule, meistens sind ein oder zwei bereits ausreichend. Du kannst die Solarmodule auf bzw. an deinem Balkon oder ggf. auch direkt an der Fassade installieren, falls es dir erlaubt ist.

Mithilfe eines Mikro-Wechselrichters wird der erzeugte Solarstrom umgewandelt und direkt in den Stromkreis deiner Wohnung eingespeist. Auf diese Weise kannst du einen Teil deines Strombedarfs selbst decken.

Liegt die Leistung deiner Mini-Solaranlage unter der sogenannten Bagatellgrenze (derzeit 600 W) ist der bürokratische Aufwand für die Inbetriebnahme außerordentlich gering, insbesondere im Vergleich zu größeren Solaranlagen. Was genau die Vorgaben sind, kannst du in unserem Balkonkraftwerk-Ratgeber nachlesen.

Alles zum Thema PV-Anmeldung

Um vom geringeren Verwaltungsaufwand zu profitieren, musst du andererseits allerdings auch auf eine Einspeisevergütung verzichten. Diese würde aber ohnehin nur sehr gering ausfallen. In der Regel kannst du einen Großteil deines erzeugten Solarstroms direkt selbst verbrauchen.

Du hast außerdem die Möglichkeit, von anderen Förderprogrammen zu profitieren. Dazu gehören lokale Förderprogramme verschiedener Kommunen sowie die bundesweit gültige Regelung zur Nullsteuer, dank der du eine Solaranlage zum Nettopreis einkaufen kannst.

Alles zum Thema PV-Förderungen

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Damit sich ein Balkonkraftwerk für dich lohnt, benötigst du einen sonnenreichen Ort für die Montage der Solarmodule. In der Regel bietet sich ein nach Süden ausgerichteter Balkon an, aber auch nach Osten und Westen kannst du noch signifikante Erträge erzielen.

Du kannst als groben Anhaltspunkt davon ausgehen, unter guten Voraussetzungen pro Jahr etwa 100 bis 200 Euro Netzstrom einzusparen. Damit rentiert sich eine Mini-Solaranlage oft schon nach wenigen Jahren.

Hast du keinen Balkon, bietet sich auch eine Terrasse an. Die Montage an der Fassade ist ebenfalls möglich, allerdings solltest du das unbedingt zunächst mit deinem Vermieter besprechen.

Du solltest im besten Falle über eine spezielle Einspeisesteckdose verfügen, die über einen FI-Schalter gesichert ist. Derzeit benötigst du außerdem einen Stromzähler mit Rücklaufsperre, wobei die Pflicht hierzu im Jahre 2024 entfallen soll.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Vorteile

  • Günstige und einfache Möglichkeit für Mieter, günstigen Solarstrom zu produzieren
  • Amortisiert sich unter günstigen Voraussetzungen oft bereits nach wenigen Jahren
  • Sehr geringer bürokratischer Aufwand, solange die Leistung der Anlage unter der Bagatellgrenze liegt

Nachteile

  • Balkonkraftwerke unterhalb der Bagatellgrenze erzeugen nicht genug Strom, um deinen gesamten Stromverbrauch abzudecken
  • Bei Inanspruchnahme der vereinfachten Anmeldung ist keine Einspeisevergütung möglich
  • Je nach Art der Montage ist eventuell eine Erlaubnis des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft vonnöten

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