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So profitierst du 2023 von Photovoltaik- und Solaranlagen-Förderungen

Mit einer Solaranlage kannst du dich von steigenden Energiepreisen unabhängiger machen und gleichzeitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.

Um dich bei dieser Investition zu unterstützen, kannst du in vielen Fällen Förderungen für Photovoltaik-Anlagen in Anspruch nehmen.

Wichtig ist, dass du dich frühzeitig darum kümmerst – am besten schon, bevor du eine Photovoltaik-Anlage kaufst.

Das Jahr 2023 bringt dabei einige Neuerungen und die Abschaffung einiger bürokratischer Hindernisse, was die Anschaffung einer Solaranlage für dich noch attraktiver macht.

Wir zeigen dir im Folgenden, wie genau du deine Solaranlage fördern lassen kannst und was sich in diesem Jahr im Einzelnen geändert hat.

PV-Anlagen Förderung einfach erklärt

Was hat sich 2023 geändert?

Im Jahr 2023 wird es für Verbraucher deutlich einfacher und unbürokratischer, ihre eigene Photovoltaik-Anlage in Betrieb zu nehmen. Außerdem bekommst du für die Einspeisung mehr Geld. Hintergrund ist die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Diese Regelungen gelten für Betreiber einer typischen PV-Hausanlage mit Netzeinspeisung seit dem 1. Januar 2023 neu oder haben sich im Vergleich zu den Vorjahren geändert:

Die EEG-Umlage entfällt

Besitzer von Photovoltaik-Anlagen mit Netzeinspeisung können dank des Wegfalls der EEG-Umlage nun deutlich einfacher ihre Einspeisung mit ihrem Netzbetreiber abrechnen.

Gleichzeitig entfällt die Pflicht für einen Erzeugungszähler für Anlagen mit einer Maximalleistung von 30 MWh pro Kalenderjahr.

Vom Netzbetreiber angemietete Erzeugungszähler, die nicht mehr benötigt werden, können voraussichtlich ausgebaut werden.

Aussetzung der Umsatzsteuer in vielen Fällen

Kaufst du eine Solaranlage, musst du 2023 in den meisten Fällen keine Umsatzsteuer mehr dafür bezahlen, sofern du die Voraussetzungen dafür erfüllst.

Sie wird dafür gar nicht erst abgerechnet, sodass du benötigten Teile effektiv zum Nettopreis einkaufen kannst.

Erfahre mehr dazu unter dem Punkt „Kann ich eine PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer kaufen?“.

Höhere Einspeisevergütung für neue Anlagen

Solaranlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden, erhalten höhere Einspeisevergütungen. Besitzer älterer Anlagen kommen jedoch nicht in den Genuss dieses Vorteils, bei ihnen bleibt der Satz wie zuvor bestehen.

Die neu geltenden Einspeisevergütungen findest du im Detail aufgelistet weiter unten.

Förderung von PV-Gartenanlagen nun möglich

Falls in deinem Fall eine Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach nicht möglich ist, kannst du nun auf die Förderung von Gartenanlagen hoffen. Allerdings bleibt der Gesetzestext vage, welche Umstände hierfür erfüllt sein müssen.

Anlagen bis 25 kWp können nun den gesamten Strom einspeisen

Während bis jetzt ein Limit von 70 Prozent für die Einspeiseleistung von Solaranlagen bestand, dürfen Anlagen bis 25 kWp, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, ihre Leistung nun komplett in das allgemeine Stromnetz einspeisen.

Für ältere Anlagen gilt dies nur, wenn diese nicht mehr als 7 kWp Leistung haben. Bei höherer Leistung bleiben die vorher gültige Einschränkungen bestehen.

Ein verzögerter Bau führt nicht mehr zwangsläufig zu Vergütungskürzungen

Kommt es zu Verzögerungen beim Bau deiner PV-Anlage, wirst du nicht mehr durch eine Reduzierung ihrer Einspeisevergütung bestraft. Genauer gesagt wird die Degression der Vergütungssätze bis 2024 eingefroren.

Photovoltaik über Kredit finanzieren?

Optionen für die Förderung

Grundsätzlich hast du für eine Photovoltaik-Anlage auf deinem Grundstück die drei folgenden Förderungsmöglichkeiten:

  • Die Finanzierung eines Teils des Anschaffungspreises durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Die Vergütung für in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom
  • Zusätzliche lokale Förderprogramme auf kommunaler oder Landesebene

Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Über den Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard kann die Kreditanstalt für Wiederaufbau den Bau deiner Photovoltaik-Anlage fördern. Dabei ist es unerheblich, ob du die Anlage privat oder gewerblich betreiben möchtest. Privatpersonen müssen jedoch zumindest einen Teil des Stroms in das Stromnetz einspeisen, um für einen KfW-Kredit in Frage zu kommen.

Die KfW fördert Projekte mit bis zu 50 Millionen Euro und übernimmt dabei bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Die Zinssätze werden regelmäßig neu angepasst und hängen unter anderem von deiner Kreditwürdigkeit ab.

Um den Förderkredit für Solaranlagen in Anspruch zu nehmen, solltest du dich in jedem Fall an deine Hausbank wenden. Diese unterstützt dich bei deinem Antrag und tritt gegenüber der KfW als dein „Finanzierungspartner“ auf. Sie kann dich im Übrigen dazu beraten, wie groß deine Chancen auf einen Kredit stehen und wie hoch der zu erwartende Zinssatz für dich ausfällt.

Der KfW-Kredit fördert neben dem Bau von PV-Anlagen inklusiver aller benötigten Komponenten wie Solarspeicher auch die Planung und die Installation. Somit kann dir die KfW die Errichtung einer Solaranlage auch dann ermöglichen, wenn du die Investitionskosten alleine nicht auf einmal stemmen könntest.

Beachte jedoch, dass du den Kredit nur vor dem Kauf einer Photovoltaik-Anlage beantragen kannst, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Übrigens: Der Erneuerbare Energien – Standard Kredit 270 der KfW gilt nicht nur für Solaranlagen, sondern auch für (Heim-)Kraftwerke basierend auf anderen erneuerbaren Energien wie Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung oder Biogas.

Vergütung für die Einspeisung

Speist deine Photovoltaik-Anlage Strom in das Stromnetz ein, ist dein Netzbetreiber laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, dich dafür zu vergüten. Die Vergütungssätze sind dabei (Stand 2023) fest vorgeschrieben.

Durch den Wegfall der EEG-Umlage ist die Abrechnung der Vergütung 2023 nun sehr viel einfacher und unbürokratischer geworden.

Voraussetzung für die Vergütung ist, dass du deine Anlage in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) einträgst, wofür du nach der Inbetriebnahme einen Monat Zeit hast. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, droht dir eine Kürzung der Förderung. Viele Montagefirmen bieten ihren Kunden an, sie bei der Registrierung zu unterstützen, frag daher im Zweifelsfall dort nach.

Für den exakten Vergütungssatz kommt es darauf an, ob deine Anlage Strom für den Eigenverbrauch produziert oder komplett in das Stromnetz einspeist.

Als privater Besitzer einer Haus- und/oder Gartenanlage lohnt es sich in den meisten trotz der etwas niedrigeren Sätze, wenn du deinen Eigenverbrauch über die PV-Anlage abdeckst.

Darüber hinaus hängt die Vergütung von der Leistung deiner Anlage ab, das Stufenmodell ist dabei progressiv, d. h. du erhältst für die ersten 10 kWp den vollen Satz (Stand 2023: 8,2 Cent pro kWh) und für jede kWp darüber bis 40 kWp den reduzierten Satz (Stand 2023: 7,1 Cent pro kWh).

Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Eigenbedarfsabdeckung (Stand 2023)


Maximalleistung der Anlage
Vergütungssatz pro kWh 
10 kWp8,2 Cent
10 bis 40 kWp7,1 Cent
40 bis 100 kWp5,8 Cent

Vergütungssätze für PV-Anlagen ohne Eigenbedarfsabdeckung (Stand 2023)


Maximalleistung der Anlage
Vergütungssatz pro kWh 
Bis 10 kWp13 Cent
Über 10 kWp10,9 Cent

Diese Vergütungssätze gelten für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.

Lokale Förderprogramme

Zusätzlich zu den beiden bundesweiten Förderprogrammen bieten viele Länder und Kommunen zusätzliche Fördermöglichkeiten.

Am besten informierst du dich bei deiner Kommune über Möglichkeiten. Zusätzlich findest du in diesem Portal Informationen zu Fördermöglichkeiten auf Landesebene.

Photovoltaik-Förderungen im Überblick

Welche Vorhaben werden gefördert?

Du kannst die meisten PV-Förderprogramme, inklusive der auf Bundesebene, nur in Anspruch nehmen, wenn du deine Solaranlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbindest und auch Strom in dieses einspeist.

Sogenannte Inselanlagen (auch Off-Grid-Anlagen genannt), die oft per Stecker mit dem Stromkreislauf deiner Wohnung oder deines Gartenhauses verbunden sind, werden in der Regel nicht gefördert. Du kannst hierfür beispielsweise keinen KfW-Kredit in Anspruch nehmen.

Für die meisten PV-Anlagen mit Netzeinspeisung steht dir jedoch die volle Bandbreite der Förderungen auf Bundesebene zur Verfügung, auch wenn es im Detail Unterschiede gibt.

Hier spielt beispielsweise eine Rolle, ob deine Anlage auf einem Privatgebäude oder einem geschäftlich genutzten (oder gemischt genutzten) Gebäude platziert werden soll, oder ob du eine Anlage für den Eigenverbrauch planst oder für die reine Netzeinspeisung.

Außerdem gelten für lokale Förderprogramme eigene Konditionen. Sprich daher am besten mit deinen Bankberatern, die du ohnehin für einen KfW-Kredit hinzuziehen solltest, und Vertretern in deiner Kommune bzw. deinem Landkreis.

Kann ich eine PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer kaufen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die für deine Photovoltaik-Anlage nötigen Teile umsatz- bzw. mehrwertsteuerbefreit einkaufen. Das bedeutet, die Mehrwertsteuer wird mit 0 % angerechnet, sodass du zum Nettopreis einkaufst.

Das verringert die Höhe der Erstinvestition und gleichzeitig deinen bürokratischen Aufwand im Vergleich zur nachträglichen Erstattung.

Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt nur für Komponenten, die für den Betrieb einer Solaranlage wesentlich sind, also beispielsweise die Solarpanels aber auch den Solarspeicher. Zusätzlich musst du folgende Bedingungen erfüllen:

  • Du bist als Käufer gleichzeitig Betreiber der PV-Anlage und im Marktstammdatenregister registrierungspflichtig (unabhängig davon, ob du dich tatsächlich dort registrierst)
  • Deine Solaranlage muss sich an oder auf einem Wohnhaus, einer Wohnung oder einem öffentlichen Gebäude, das für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt wird, befinden
  • Die Bruttoleistung der Photovoltaikanlage übersteigt laut Marktstammdatenregister nicht 30 kWp

In der Regel reicht es aus, dem Verkäufer der Komponenten dies schriftlich zu versichern. Sollte sich jedoch hinterher herausstellen, dass du die Bedingungen nicht erfüllst, musst du die Umsatzsteuer nachträglich abführen.

Erfahre auf der verlinkten Seite alle Infos über den Nullsteuersatz.

Apropos Steuererleichterung: Für Einnahmen aus deiner PV-Anlage musst du keine Ertragssteuer zahlen, solange die Bruttonennleistung laut MaStR unter 30 kWp (bei Einfamilienhäusern oder gewerblichen Immobilien) bzw. 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit (bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien) liegt.

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