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PV-Anlage anmelden – Alles, was du wissen musst!

Mit einer Photovoltaik-Anlage kannst du deinen Beitrag zur Energiewende leisten und dabei auf lange Sicht kräftig Stromkosten sparen. Bevor du sie jedoch in Betrieb nehmen kannst, musst du deine PV-Anlage zunächst anmelden.

Glücklicherweise ist dieser Schritt für die meisten Privatbetreiber sehr einfach und erzeugt keinen großen bürokratischen Aufwand. Die Anmeldung deiner Solaranlage sollte also kein Hindernis bei deiner Entscheidung darstellen.

Wir erklären dir, wie es geht und was du beachten solltest.

Achtung: Dieser Ratgeber stellt lediglich eine Übersicht über geltende Regeln und Pflichten dar und ist keine rechtsverbindliche Auskunft!

Inhalt

Photovoltaik-Anlage anmelden

Das Wichtigste in Kürze

  • Einspeisefähige Eigenheim-Solaranlagen und Balkonkraftwerke sowie Stromspeicher musst du immer im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie bei deinem Netzbetreiber anmelden
  • Für Balkonkraftwerke unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze gelten dabei vereinfachte Verfahren, hier fällt der bürokratische Aufwand besonders niedrig aus, solange du keinen Strom einspeisen möchtest
  • 2024 soll für Balkonkraftwerke außerdem keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig sein
  • Inselanlagen, die nicht mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden sind, musst du nicht anmelden
  • Die Anmeldung deiner PV-Anlage beim Finanzamt kannst du dir unter bestimmten Voraussetzungen ersparen
  • Steuern fallen nur unter bestimmten Voraussetzungen an, die meisten nicht-selbstständigen privaten Betreiber müssen keine Steuern abtreten

Anmeldung im Marktstammdatenregister

Ist deine Photovoltaik-Anlage mit dem Stromnetz verbunden und kann Strom in dieses einspeisen, musst du sie immer im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Dies gilt auch dann, wenn du in der Praxis nicht vorhast, tatsächlich Strom einzuspeisen – die Möglichkeit alleine genügt.

Solarspeicher musst du ebenfalls im Marktstammdatenregister anmelden – egal, ob du diese zusammen mit dem Rest der Anlage oder nachträglich installierst. Glücklicherweise stellt die Anmeldung kein großes Hindernis dar.

Auf der offiziellen Seite der Bundesnetzagentur kannst du die Anmeldung in wenigen Schritten selbst durchführen.

Lässt du deine Solaranlage durch einen Solarteur installieren (was wir in den meisten Fällen empfehlen), kann dieser die Anmeldung für dich ebenfalls übernehmen.

Du hast für die Anmeldung Zeit bis einen Monat nach Inbetriebnahme. Versäumst du die Anmeldung in diesem Zeitraum, drohen dir hohe Strafen von bis zu mehreren 10.000 Euro!

Die Anmeldung beim Netzbetreiber

Deine einspeisefähige Phovoltaik-Anlage musst du vor der Inbetriebnahme außerdem bei deinem Netzbetreiber anmelden. Wir empfehlen dir, dies bereits einige Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme zu machen, denn dein Netzbetreiber kann eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung anberaumen, die bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Erst danach darf die Inbetriebnahme erfolgen. Für die meisten privat betriebenen Solaranlagen stellt diese aber ansonsten kein Hindernis dar, sodass du keine Sorge vor dem Ergebnis der Prüfung haben brauchst.

Gibt dein Netzbetreiber grünes Licht, darfst du die PV-Anlage unter Aufsicht eines Solarteurs und/oder eines Vertreters des Netzbetreibers in Betrieb nehmen.

Dieser erstellt dann ein Inbetriebnahmeprotokoll, welches du an den Netzbetreiber schickst. Zusammen mit der Bestätigung der Anmeldung im Marktstammdatenregister ist das Protokoll die Voraussetzung für die Auszahlung deiner Einspeisevergütung.

PV-Anlage anmelden

Anmeldung beim Finanzamt

Das Einspeisen von Solarstrom in das Stromnetz gegen eine Einspeisevergütung stellt aus Sicht des Gesetzgebers eine unternehmerische Tätigkeit dar, die du beim Finanzamt anmelden musst.

Falls du die Anlage privat betreibst, ansonsten keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehst und die Leistung der Anlage unter 30 kWp liegt, hat dies für dich aber in den meisten Fällen keine weiteren spürbaren Konsequenzen, sofern du direkt die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, was wir dir bei einer gewöhnlich groß dimensionierten Eigenheimanlage raten.

In diesem Fall ersparst du dir die Umsatzsteuer und damit auch die lästigen Umsatzsteuervoranmeldungen, die ansonsten am Ende jedes Quartals auf dich zukämen.

Einkommens- bzw. Ertragssteuer wird seit 2023 erst bei Anlagen von über 30 kWp fällig – die meisten Eigenheim-Anlagen liegen weit darunter.

Unter Umständen kannst du dir die Anmeldung beim Finanzamt sogar komplett ersparen. Um den Bürokratieabbau voranzuschreiten, hat das Bundesfinanzministerium Kriterien benannt, die die Anmeldepflicht aufheben. Konkret heißt es dazu offiziell:

„Aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie kann jedoch auf die steuerliche Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 AO und die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nach § 138 Absatz 1b AO an das zuständige Finanzamt verzichtet werden, wenn

  • die Betreiber von PV-Anlagen Gewerbetreibende im Sinne des § 15 EStG sind, deren Betrieb sich auf das Betreiben von nach § 3 Nummer 72 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen beschränkt,
  • das Unternehmen ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage im Sinne des § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG beschränkt ist und
  • die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Anwendung findet.“

Vereinfacht gesprochen bedeutet dies, wenn deine unternehmerische Tätigkeit ausschließlich auf den Betrieb deiner eigenen Photovoltaik-Anlage beschränkt ist, kannst du dir die Anmeldung beim Finanzamt ersparen.

Allerdings: Bist du bereits wegen einer anderen unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt gemeldet, musst du die Umsätze deiner PV-Anlage in jedem Fall ordnungsgemäß melden und ggf. versteuern lassen.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Als privater Betreiber musst du offiziell ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuern zahlen, wenn der Gewinn aus deiner PV-Anlage im Jahr 24.500 Euro übersteigt – für die meisten privaten Eigenheimanlagen ein Wert, den sie realistisch nie erreichen werden.

Nutzt du die Anlage gewerblich oder ist sie auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert, kommst du um die Gewerbesteuern allerdings nicht herum.

Was gilt bei Balkonkraftwerken?

Auch ein Balkonkraftwerk musst du bis auf Weiteres noch sowohl im Marktstammdatenregister sowie bei deinem Netzbetreiber anmelden.

Allerdings sind die Hürden hier noch einmal deutlich niedriger, solange die Leistung des Wechselrichters unter der sogenannten Bagatellgrenze (derzeit noch 600 W) liegt und du außerdem auf eine Einspeisevergütung verzichtest.

Der Netzbetreiber kann darauf eine Prüfung und gegebenenfalls den Austausch deines Stromzählers anordnen, davon abgesehen werden jedoch keine weiteren Anforderungen gestellt.

Möchtest du überschüssigen Strom hingegen gegen eine Vergütung einspeisen, hast du denselben bürokratischen Aufwand wie bei einer kompletten Eigenheimanlage. Das lohnt sich bei einem Balkonkraftwerk allerdings nur in den seltensten Fällen. Daher raten wir dir, dir dies zu ersparen.

2024 sollen die Dinge noch einmal deutlich einfacher werden. Ab dann soll ein vereinfachtes Meldeverfahren für das Marktstammdatenregister gelten. Die Meldung beim Netzbetreiber wird dann automatisch von der Bundesnetzagentur ausgeführt.

Außerdem wird kein Wechsel des Stromzählers nötig sein, solange nur ein Balkonkraftwerk an diesen angeschlossen ist. Dazu kommt eine Anhebung der Bagatellgrenze der Wechselrichterleistung auf 800 W, wobei du Solarmodule mit einer Gesamtleistung von 2000 W an diesen anschließen darfst.

Zu den Angeboten für Balkonkraftwerke

Bei Inselanlagen ist keine Anmeldung erforderlich

Ist deine PV-Anlage nicht mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden, ist sie also eine sogenannte Inselanlage, hast du es ganz einfach: Hier ist keine Anmeldung erforderlich!

Eine Inselanlage ist eine gute Lösung etwa für Wohnmobile, Gartenhäuser oder sehr entlegene Ferienhäuser. Für dein Eigenheim ergibt sie aber technisch und wirtschaftlich nur in den seltensten Fällen Sinn.

Du bist an deiner eigenen PV-Anlage interessiert? Dann findest du viele gute Angebote hier bei uns im Shop:

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